Rechtsprechung
VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Keine mangelnde Fahreignung bei nur gelegentlichem Cannabiskonsum und Weigerung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Cannabis und Fahreignung - Fahrerlaubnisklassen und Streitwerte
- blutalkohol , S. 371
Unverhältnismäßigkeit der Anforderung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignungsüberprüfung aufgrund Cannabisbesitzes
- archive.org
- rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
Anforderung eines ärztlichen Gutachtens auf der Grundlage von Drogenscreenings
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Drogenscreenings, Gelegentlicher Cannabiskonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens auf der Grundlage von vier Drogenscreenings ist unverhältnismäßig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ab und zu
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Führerschein futsch, wenn gelegentlich Cannabis konsumiert wird?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04
Bei dieser Sachlage sei die Aufforderung, sich vier Drogenscreenings zu unterziehen, rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378) entschieden habe.Der Antragsteller stellt die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Antragsgegners vom 31. Juli 2003, ein ärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn auf der Grundlage von vier Drogenscreenings darüber vorzulegen, ob er Betäubungsmittel einnimmt, zu Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Frage (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 08.07.2002, NJW 2002, 2381; Beschl. vom 20.06.2002, NJW 2002, 2378; Beschl. vom 01.08.2002, 1 BvR 11043/98 ).
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04
Die Schlussfolgerung einer fehlenden Fahreignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Aufforderung zur Untersuchung oder zur Vorlage des Gutachtens rechtmäßig war und für die Weigerung, der behördlichen Aufforderung nachzukommen, kein ausreichender Grund vorliegt (BVerwG, Urt. vom 05.07.2001, DAR 2001, 522 m.w.N.). - BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04
Der Antragsteller stellt die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Antragsgegners vom 31. Juli 2003, ein ärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn auf der Grundlage von vier Drogenscreenings darüber vorzulegen, ob er Betäubungsmittel einnimmt, zu Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Frage (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 08.07.2002, NJW 2002, 2381; Beschl. vom 20.06.2002, NJW 2002, 2378; Beschl. vom 01.08.2002, 1 BvR 11043/98 ). - VGH Baden-Württemberg, 04.07.2003 - 10 S 2270/02
Gelegentlicher Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung
Auszug aus VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04
Die Anordnung zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens ist vielmehr nur rechtmäßig, wenn hinreichend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die einen Eignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen (BVerfG…, Beschl. vom 20.06.2002 und 01.08.2002, aaO.; Beschl. vom 30.01.2003, 1 BvR 866/00 ; VGH Mannheim, Beschl. vom 04.07.2003, 10 S 2270/02 ). - BVerfG, 30.01.2003 - 1 BvR 866/00
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten …
Auszug aus VG Braunschweig, 10.02.2004 - 6 B 91/04
Die Anordnung zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens ist vielmehr nur rechtmäßig, wenn hinreichend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die einen Eignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen (BVerfG…, Beschl. vom 20.06.2002 und 01.08.2002, aaO.; Beschl. vom 30.01.2003, 1 BvR 866/00 ; VGH Mannheim, Beschl. vom 04.07.2003, 10 S 2270/02 ).